Die Korrektheit der Leistungsangaben im Standortdatenblatt hinsichtlich der «5G-Antenne» vermögen die Rekurrierenden sodann auch mit ihren übrigen Vorbringen nicht in Zweifel zu ziehen. Sie bringen insbesondere vor, dass die angegebene Sendeleistung mit der Anzahl möglicher Beams zu multiplizieren sei, um die Gesamtleistung der Antenne zu erhalten. Diese Auffassung widerspricht der Darstellung des von der privaten Rekursgegnerin genannten Fachartikels von B. Thors et al. (B. Thors et al, Time-averaged Realistic Maximum Power Levels for he Assessment of Radio Frequency Exposure for 5G