Mit dem vorliegenden Standortdatenblatt hat die private Rekursgegnerin Immissionsprognosen für einen OKA und sechs OMEN vorgenommen. Die Grenzwertberechnungen basieren auf den im Baugesuch beantragten maximalen Antennenleistungen. Diese hat die private Rekursgegnerin für die «5G-Antennen», d.h. für die im Frequenzband von 3'400-3'800 MHz sendenden, adaptiven Antennen, mit 200, 450 und 300 W ERP angegeben. Soweit die Rekurrierenden diese Angaben als falsch zurückweisen, weil die Antennen eine deutlich höhere Leistung erzeugen könnten, übersehen sie, dass diese Angaben wie vorstehend dargelegt Teil des Baugesuchs sind.