Das BAFU und mithin dieselbe Fachbehörde, welche die Vollzugsempfehlung NISV erlassen hat und auch einen Nachtrag in Bezug auf die Berücksichtigung adaptiver Antennen ausarbeiten wird, wendet sich im Informationsblatt «Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz» vom 17. April 2019 (nachfolgend: Informationsschreiben 5G) an die Kantone, mit dem Zweck, für die Zeit bis zur Publikation einer ergänzten Vollzugsempfehlung eine einheitliche Vollzugspraxis durchzusetzen. In diesem Informationsschreiben empfiehlt das BAFU, adaptive Antennen bis zum Vorliegen des Nachtrages nach dem erwähnten «worst-case»-Szenario zu behandeln.