Weder im Kanton noch in der Stadt A besteht eine solche Pflicht. Die rekurrentische Auffassung, wonach diese Rechtsprechung mit dem Aufkommen des 5G- Standards als überholt gelte, weil die Mobilfunkunternehmen explizit ein flächendeckendes Netz anstrebten, überzeugt zudem nicht, zumal ein solches flächendeckendes Netz von den Mobilfunkanbietern seit jeher angestrebt wurde (vgl. dazu die entsprechende Statistik zum Versorgungsgrad von Mobilfunkdiensten bis 2018 auf https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/- telekommunikation/zahlen-und-fakten/sammlung-statisticher-daten/mobilfunk/- infrastruktur-der-terrestrischen-mobilfunknetze.html, zuletzt besucht am 27. Januar 2020).