BRGE I Nr. 11/2020 vom 7. Februar 2020 in BEZ 2020 Nr. 17 Das in der Zentrumszone gelegene Grundstück war mit einem Gewerbebau überstellt. Auf diesem sollten zwei Sendemasten mit diversen Antennen erstellt werden. Diese sollten auf den Frequenzen 700-900 MHz, 1'400-2'600 MHz und 3'400-3'800 MHz in den Azimuten (Grad-Abweichung von der Himmelsrichtung N) 60° (nördlicher Gebäudetrakt) bzw. 180° und 270° (südlicher Gebäudetrakt) senden. Unter anderem waren sog. adaptive Antennen und der Einsatz der Mobilfunktechnologie der fünften Generation («5G») vorgesehen. Aus den Erwägungen: