10.1. Der Rekurrent fordert ferner Durchsetzungsmassnahmen zwecks Sicherstellung der Einhaltung der abendlichen Betriebszeitenbeschränkungen. Dazu gehöre auch die Reduktion der Strassenbeleuchtung sowie bauliche Vorrichtungen zur Abschliessung. R1S.2018.05088 Seite 24 10.2. Der angefochtene Entscheid enthält in Dispositiv-Ziffer I.6 die Auflage, zur Einhaltung der Betriebszeiten eine externe Firma für Kontrollgänge zu beauftragen. Sodann sieht Dispositiv-Ziffer I.7 für den Fall berechtigter Lärmklagen die Anordnung zusätzlicher baulicher und/oder betrieblicher Massnahmen vor.