R1S.2018.05088 Seite 18 6.6. Im Ergebnis erweist sich die projektierte Skateranlage auf der Parzelle Kat.- Nr. 4756 mit Bezug auf die Einhaltung der im Sinne von Art. 15, 19 und 23 des USG gemäss Art. 40 Abs. 3 LSV zu definierenden Störschwelle, in ergänzender Heranziehung der BlmSchV und der Bayerischen Studie sowie in Nachachtung der Vollzugshilfe des BAFU 2017, als rechtskonform.