Auch in Fällen wie dem vorliegenden (Lärmprognose) wäre es weder faktisch noch prozessual praktikabel, Lärmwerte für alle (potentiell) lärmempfindlichen Punkte in der Umgebung zu ermitteln. Vorliegend verhält es sich auch insofern speziell, als dass der Rekurrent keine andere Betroffenheit als eine lärmschutzrechtliche darzutun vermag. Die rekursgegenständliche Skateranlage ist von der rekurrentischen Liegenschaft nicht einsehbar. Auf die Rüge des Rekurrenten betreffend den Immissionspunkt IO 6 ist nach dem Gesagten nicht weiter einzugehen.