6.5. Der Rekurrent beruft sich weiter auf die Überschreitung der Planungswerte am Immissionspunkt IO 6 an der Liegenschaft Wasserwerkstrasse 94 auf der Parzelle Kat.-Nr. WP4433. Gemäss Lärmgutachten betragen die Immissionswerte an der exponiertesten lärmempfindlichen Stelle 57.1 dB (A) tagsüber sowie 55 dB (A) abends; dies entspricht einer Überschreitung der massgeblichen Planungswerte um 2 dB (A) tagsüber und um 5 dB (A) abends. Der Wert von 55 dB (A) abends entspricht dem vom BAFU definierten Immissionsrichtwert, welcher Wert nach der Systematik des schweizerischen Lärmschutzrechts dem Immissionsgrenzwert entspricht (Vollzugshilfe BAFU 2017, S. 23).