Dass die Parzelle Kat.-Nr. X in einem ruhigen Wohngebiet liege, trifft nach dem Gesagten nicht zu. Des Weiteren ist im Winter generell mit einer verminderten Benutzung der Skateranlage zu rechnen, sodass die Hauptbelastung in die Sommerzeit fällt. Ein Nachtbetrieb ist, wie erwähnt, nicht vorgesehen. Dem Lärmcharakter wird unter Zugrundelegung der Methodik der BlmSchV und der Bayerischen Studie hinreichend Rechnung getragen. Die weiteren beizuziehenden Beurteilungskriterien sprechen klar für die Realisierung der Anlage am projektierten Standort und gegen eine übermässige Beeinträchtigung des Rekurrenten.