die Aufprallgeräusche der Skateboards werden im Lärmgutachten korrekt nach den Vorschriften über den Regelbetrieb beurteilt. Da die Impulshaftigkeitszuschläge gemäss der Bayerischen Studie am Emissions- und nicht am Immissionsort ausgewiesen sind, war diese Methodik zu übernehmen und entfällt die – ansonsten übliche – Veranschlagung von Pegelzuschlägen am Immissionsort.