Für die direkt unter der Kornhausbrücke befindlichen Einrichtungen wurde (zwecks Berücksichtigung der horizontalen Reflexionen an der Brückendecke) ein Zuschlag von linear 3 dB (A) addiert. Substantielle Einwände gegen die für die Gesamtheit der Skate-Einrichtungen durchgeführten computergestützten Berechnungen (mittels Lärmausbreitungsmodell SoundPLAN 8.0) und die dabei berücksichtigten Parameter erhebt der Rekurrent nicht. Die Vorschriften für "Seltene Ereignisse" (gemäss § 5 Ziff. 1 BImSchV; vgl. die Vollzugshilfe des BAFU 2017, S. 23) kommen nicht zur Anwendung.