Dass das Gutachten keine konkrete Nutzerzahl angibt, ist angesichts der Natur der verursachten Geräusche (Aufprallgeräusche) und der angezeigten Beurteilung anhand der mit einem Schallpegel von LWA von 96 dB (A) und KI von 9 dB (A) (= LWAFTm von 105 dB (A)) mit Abstand lautesten und als einzige auf dauerhaften Betrieb ausgelegten Minipipe nicht zu beanstanden. Für die weiteren Einrichtungen mit den höchsten anzunehmenden – im Übrigen ebenfalls der Bayerischen Studie entsprechenden – Benutzungsfrequenzen (Pyramide, Olliebox) ergeben sich Lärmwerte von maximal LWAFTm 101 dB (A) (= LWA, 1h von 69 dB (A) +KE, 1h von 21 dB (A) + KI von 11 dB (A)) (für die Pyramide).