Die im Lärmgutachten getroffene Annahme bezüglich Auslastung von 80 % tagsüber und von 100 % zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr erscheint realistisch. Eine Annahme, wonach die Auslastung der Anlage während der gesamten Tageszeit von 07.00 Uhr (Wochentage) bzw. 08.00 Uhr (Sonn- und Feiertage) bis 20.00 Uhr 100 % betragen werde, wäre angesichts des jugendlichen Alters des Benutzerkreises, welcher auf eine hohe Auslastung zu Frei- und Abendzeiten und auf eine niedrigere Auslastung namentlich während der frühen Morgenstunden schliessen lässt, nicht zu begründen. Die Begutachtung ist aufgrund realistisch gewählter Parameter vorzunehmen.