Die Planungswerte werden damit, wenn auch für die Abendstunden knapp, eingehalten. Während der Nachtstunden ist gemäss dem rekursgegenständlichen Projekt kein Betrieb der Skateranlage vorgesehen. Aus den Ergebnissen des im Verfahren G.-Nr. R1S.2018.05047 durchgeführten Augenscheins ist nichts Gegenteiliges zu schliessen. Die Geräusche der aktuell bestehenden Skateranlage (bzw. einzig die Aufprallgeräusche bzw. das "Knallen" der Bretter) sind vom Balkon des Rekurrenten aus, wenn auch in geringer Lautstärke, wahrnehmbar.