6.2. Die nach Massgabe der Vollzugshilfe des BAFU 2017 anwendbaren und dem Lärmgutachten vom 4. April 2018 zugrundeliegenden Planungsrichtwerte für den Normalbetrieb betragen – wie bereits mehrfach erwähnt – für Gebiete in der ES II 55 dB (A) tagsüber, 50 dB (A) abends und 45 dB (A) nachts (Vollzugshilfe BAFU 2017, S. 23 Tab. 2). Das Lärmgutachten vom 4. April 2018 weist für den Immissionspunkt IO 5 auf der Parzelle der Liegenschaft Kat.-Nr. X Beurteilungspegel von 52 dB (A) tagsüber sowie 50 dB (A) abends aus. Die Planungswerte werden damit, wenn auch für die Abendstunden knapp, eingehalten.