Angesichts dessen könne keine Rede davon sein, dass bei der Liegenschaft des Rekurrenten die Bagatellschwelle nicht erreicht werde. Zudem sei nach der Rechtsprechung auch eine Berufung auf Planungswertüberschreitungen bei Nachbarliegenschaften möglich. Die Werte seien daher mit baulichen Massnahmen zu reduzieren oder die Bewilligung zu verweigern.