R1S.2018.05088 Seite 12 nungswerte von allerhöchstens 55 dB (A) (tagsüber) und von 50 dB (A) (abends und nachts) massgeblich seien. "Seltene Ereignisse" gemäss der Vollzugshilfe des BAFU 2017 dürften den Wert von 65/60/55 dB (A) (tagsüber, abends und nachts) im absoluten Sinne nicht übersteigen. Gemäss Lärmgutachten vom 4. April 2018 würden die Planungswerte zum Teil überschritten. Beim Immissionspunkt des Rekurrenten (IO 5) würden die Abendwerte genau eingehalten. Angesichts dessen könne keine Rede davon sein, dass bei der Liegenschaft des Rekurrenten die Bagatellschwelle nicht erreicht werde.