0001/2012 und 0002/2012 vom 12. Januar 2012, E. 6.2.1). Das allgemeine Wohngebiet, für welches die Bayerische Studie für eine Minipipe einen Abstand von 100 m und für kleine einen solchen von 130 m vorsieht, ist mit einem in der ES II gelegenen Wohngebiet jedenfalls vergleichbar. Für Zonen in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischge-