Insofern kann der Rekurrent aus den aus der Konzeption der BImSchV und der – selbstredend – darauf basierenden Bayerischen Studie zu seinen Gunsten direkt nichts ableiten. Ein Fall, in welchem die Verwendung einer spezifischen Mess- und Beurteilungsmethode die sinngemässe Anwendung des deutschen Rechts gleichsam bedingen würde, liegt nicht vor (vgl. BGr 1C_169/2008 vom 5. Dezember 2008, E. 3.4). Das Gutachten vom 4. April 2018 übernimmt die gemäss Vollzugshilfe BAFU 2017 anwendbaren Immissions- und Planungsrichtwerte und errechnet aus den in der Bayerischen Studie für die einzelnen Ska-