4) und Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten (Ziff. 5). Die vom Rekurrenten wiedergegebenen, in der Bayerischen Studie überschlagsmässig empfohlenen Mindestabstände für Skateranlagen beziehen sich auf reine Wohngebiete (Immissionsrichtwerte: 50/45/35 dB (A) [tagsüber, während der Ruhezeiten und nachts]) sowie auf allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (Immissionsrichtwerte: 55/50/40 dB (A)).