Von der Anwendbarkeit der genannten Planungsrichtwerte geht auch der Rekurrent aus (act. 2 Rz. 5.3.1). Sodann werden den einzelnen Elementen der projektierten Skateranlage in Anwendung der Bayerischen Studie Emissionskennwerte (in der Regel mit separat ausgewiesenen Impulszuschlägen) zugeordnet. Je nach Konstruktionsart der projektierten Einrichtung wurden im Verhältnis zu den durch Messungen ermittelten Emissionskennwerten nach Massgabe der Bayerischen Studie Zuschläge und Abzüge berechnet (Quarter Hip [= Coping Ramp]: + 2 dB (A); Pyramide: - 2 dB (A); Olliebox: - 2 dB (A); vgl. Bayerische Studie, S. 31).