4.3. Der Beurteilung des rekursgegenständlichen Projekts gemäss Lärmgutachten vom 4. April 2018 liegen die in der Vollzugshilfe BAFU 2017 enthaltenen Planungsrichtwerte für den Normalbetrieb zugrunde. Diese betragen für Gebiete mit der Empfindlichkeitsstufe (ES) II 55 dB (A) tagsüber (von 07.00 bis 20.00 Uhr an Wochentagen; von 08.00 bis 20.00 Uhr an Sonnund Feiertagen), 50 dB (A) abends (von 20.00 bis 22.00 Uhr) und 45 dB (A) nachts (von 22.00 bis 07.00 bzw. 08.00 Uhr; Vollzugshilfe BAFU 2017, S. 23 Tab. 2). Von der Anwendbarkeit der genannten Planungsrichtwerte geht auch der Rekurrent aus (act. 2 Rz.