Für die Berechnungen mit den Emissionskennwerten der VDI-Richtlinie 3770 sind somit die reinen Emissionsdaten ohne die Impulszuschläge heranzuziehen. Anschliessend sind am Immissionsort Pegelzuschläge auf der Basis von nicht wahrnehmbaren (0 dB (A)), schwach wahrnehmbaren (+ 2 dB (A)), deutlich wahrnehmbaren (+ 4 dB (A)) und stark wahrnehmbaren Impulsgehalten (+ 6 dB (A)) zu vergeben (Vollzugshilfe BAFU 2017, S. 21 und S. 30).