BAFU 2013], Anhang [EMPA-Bericht zur Beurteilung der Lärmbelastung von Polysportanlagen] S. 15). Unterschieden wird gemäss BImSchV zudem zwischen einer normalen Nutzung und der Nutzung während eines Grossanlasses (Vollzugshilfe BAFU 2013, Anhang S. 14). Weiter trägt die BImSchV dem speziellen Ruhebedürfnis der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen insofern Rechnung, als dass sie in § 2 Abs. 5 für die Zeitspanne von 13.00 bis 15.00 Uhr eine mittägliche Ruhezeit definiert, für welche unter gewissen Umständen eine separate Beurteilung vorzunehmen ist (Vollzugshilfe BAFU 2013, S. 16). Nicht aus den Augen gelassen werden darf im Allgemeinen, dass sich die Systematik der BImSchV von derje-