Bei der Anwendung der BImSchV ist namentlich zu berücksichtigen, dass diese keine Unterteilung in Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte kennt, wie sie einer Betrachtung nach der schweizerischen LSV zugrunde liegen. Analog zur LSV wird nach deutschem Recht zwar ebenfalls eine Abstufung der Richtwerte je nach Empfindlichkeit der Nutzung vorgenommen. Die BlmSchV weist allerdings nicht vier Stufen –