4.2. Das BAFU verweist in der Vollzugshilfe für die Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm in der Ausgabe 2017 (nachfolgend: Vollzugshilfe BAFU 2017) hinsichtlich der Ermittlung der von Sportanlagen ausgehenden Lärmemissionen als Stand des Wissens auf die Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure 3770 (nachfolgend: VDI-Richtlinie 3770) sowie auf die Studie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt "Geräusche von Trendsportarten" (nachfolgend: Bayerische Studie) (Vollzugshilfe BAFU 2017, S. 21 FN 12 und S. 37 sowie S. 30 ff.).