Der Rekurrent ist Eigentümer einer Stockwerkeigentumseinheit der Liegenschaft auf der Parzelle Kat.-Nr. X an der [….]. Nach dem Ergebnis des im Verfahren G.-Nr. R1S.2018.05047 durchgeführten Referentenaugenscheines vom 16. August 2018 sind die Geräusche des Skate-Betriebs auf den aktuell bestehenden Skate-Rampen vom Balkon des Rekurrenten aus in geringer Lautstärke wahrnehmbar (Prot. S. 4 ff. im Verfahren G.-Nr. R1S.2018.05047). Nach den zitierten, von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien kann entgegen den Vorbringen von Grün Stadt Zürich aus der