Es kommt in Betracht: 1. Der asphaltierte Quartierplatz, auf welchem die rekursgegenständliche Skateranlage projektiert ist, sowie die daran anschliessenden zwei Beach- Volleyballfelder und die Liegewiese auf der Parzelle Kat.-Nr. UN4756 (Lettenareal) wurden mit Entscheid des Stadtrats Zürich vom 9. Mai 1995 baurechtlich bewilligt und im selbigen Jahr erstellt.