In Ergänzung von Dispositiv-Ziffer I.5: Bauliche Schutzmassnahmen - In Änderung und Ergänzung von Dispositiv-Ziffer I.6: Durchsetzungsanordnungen (Ausschilderung, bauliche Sicherungen mit Abschliessen abends am Ende der Betriebszeit, Reglement) 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekursgegner." C. Mit Präsidialverfügung vom 24. August 2018 wurde vom Rekurseingang Vormerk genommen und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.