" 1. Der angefochtene Beschluss sei aufzuheben und die nachgesuchte Bewilligung sei zu verweigern. 2. Eventuell sei die Bewilligung mit folgenden Auflagen zu verbinden: - In Änderung von Dispositiv-Ziffer I.4: Betriebszeiten: Werk- und Samstage: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 20.00 Uhr. Sonn- und allgemeine Feiertage: geschlossen (Eventualbegehren: Sonn- und allgemeine Feiertage: 09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 19.00 Uhr) - In Ergänzung von Dispositiv-Ziffer I.5: Bauliche Schutzmassnahmen -