A. Mit Beschluss vom 10. Juli 2018 (Bauentscheid Nr. 1089/18) erteilte die Bausektion des Stadtrates der Stadt Zürich der Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich, die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung einer Skateranlage als Ersatz für die bestehenden Einrichtungen (Skate-Rampen) auf dem asphaltierten Quartierplatz auf der Parzelle Kat.-Nr. UN4756, Wasserwerkstrasse bei 87 und 89, unter der Kornhausbrücke bzw. neben dem Kloster- Fahr-Weg, Zürich. B. Gegen diesen Entscheid erhob A mit Eingabe vom 20. August 2018 fristgerecht Rekurs an das Baurekursgericht des Kantons Zürich und stellte im Einzelnen die folgenden Anträge: