R1S.2018.05080 Seite 28 res Sinngehalts entleert würde. Der gemäss Gestaltungsplan zulässige Baukörper korrespondiert in seiner Volumetrie und Körnung mit den Gebäudevolumen im Bahnhofgebiet. Aufgrund ihrer optischen Auswirkung ruft die mögliche Kubatur jedoch nach einer adäquaten, architektonischen Umsetzung. Dass sich eine solche Herausforderung bewerkstelligen lässt, zeigt das Grundlage der Gestaltungsplanung bildende Richtprojekt "Rendering Haus zum Falken".