Das bedeute, dass ein positiver Beitrag zur Ergänzung der vorhandenen baulichen Strukturen geleistet werden müsse. Vorliegend sei nicht erkennbar, wie der Gestaltungsplan und das Richtprojekt auf Schutzobjekte im Nahbereich, zu denen ein ausgesprochener optischer Bezug bestehe (Bahnhof Stadelhofen, Villa Falkenburg, Villa Hohenbühl), besondere Rücksicht nehme. Der Gestaltungsplan und das Richtprojekt würden sich in jeder Hinsicht störend von der umliegenden Umgebung abheben.