Insgesamt wirkt sich die Sondernutzungsplanung positiv auf die in Frage stehende städtebauliche Situation aus. Daneben ist offensichtlich, dass an dieser prominenten städtischen Lage angesichts der fortschreitenden Verknappung des Baulandes eine erhebliche, im öffentlichen Interesse liegende bauliche Verdichtung erzielt werden kann und ungenügend genutzte Flächen einer besseren Nutzung zugeführt werden können. Eine solche Siedlungsentwicklung nach Innen entspricht dem Verdichtungsziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. abis und Art. 3 Abs. 3 lit. abis RPG).