Jedoch entspricht es – wie bereits dargetan – der gesetzlichen Konzeption des zürcherischen Gestaltungsplans, dass mit dem Gestaltungsplan grundsätzlich auch eine Profilerhaltungslinie wie auch andere Vorschriften aus dem Ergänzungsplan zur Kernzone "Hohe Promenade" suspendiert werden können. Wie vorne aufgezeigt, sprechen wichtige Gründe für das gewählte Bebauungskonzept und ist ein öffentliches Interesse an der Erstellung eines Neubaus gemäss Gestaltungsplan ausgewiesen. Insgesamt wirkt sich die Sondernutzungsplanung positiv auf die in Frage stehende städtebauliche Situation aus.