Sodann bleibt auch die Aussichtslage des Kernzonengebiets, wie eine Visualisierung zeigt, weitestgehend erhalten. [….] Die sich mit jeder neuen Überbauung einstellende Folge ist daher hinzunehmen. Insgesamt gelingt mit dem Gestaltungsplan die Eingliederung in die Umgebung und damit eine eingepasste Ergänzung zur heutigen Baustruktur. Eine nicht vertretbare Beeinträchtigung des geschützten Ortsbildes und des Gebietscharakters ist nicht auszumachen. Dass das Gebiet von einem nach Gestaltungsplan zulässigen Neubau nachgerade optisch "erdrückt" würde, ist nicht erkennbar.