Ebenso orientieren sich die zulässigen Dimensionen an der benachbarten fünfgeschossigen Blockrandbebauung. Dadurch wird die Massstäblichkeit und Körnung der Kernzone gewahrt, und es wird kein unüberbrückbarer Gegensatz zur bestehenden Siedlungsstruktur geschaffen (vgl. das Modellfoto des Richtprojekts und die Vogelperspektive in act. 17.5, S. 8 und 23). Hält der Gestaltungsplan die an diesem Ort verträglichen Gebäudemasse bezüglich Höhe und Volumen somit ein, besteht durchaus auch Raum für einen Neubau zeitgenössisch-moderner Prägung, wie das Richtprojekt illustrativ aufzeigt.