Die Erhaltung der geschichtlichen Entwicklung der Baustruktur schliesst ferner auch die Verwirklichung einer die Regelbauweise überschreitenden Überbauung in der Kernzone sachlich nicht aus. Als Neubau kann eine Überbauung per se nicht mehr Teil der althergebrachten Baustruktur sein; zukunftsgerichtet betrachtet kann sie als zeitgenössisches Element einer ständig voranschreitenden baulichen Entwicklung angesehen werden.