Ebenso wenig ist ersichtlich, inwiefern sich der Gestaltungsplan nicht mit den weiteren im ISOS verzeichneten Einzelobjekten mit Erhaltungsziel A (Herrschaftssitze Sonnen- und Baumwollhof (Nr. 9.0.9), Bahnhofgebäude (Nr. 9.0.11), Stadelhoferplatz (Nr. 9.0.10) vertragen soll. Das historische Bahnhofsgebäude im Stil einer Renaissancevilla sticht aus der Bebauungssituation unbestrittenermassen hervor. Als freistehendes Gebäude erhält es eine eigene, isolierte Präsenz. Dass das Schutzobjekt durch die mit der angefochtenen Planung anvisierten Überbauung stark bedrängt und in seiner Wirkung übermässig beeinträchtigt werde, ist nicht erkennbar.