R1S.2018.05080 Seite 20 nach Standort des Betrachters eingeschränkt (vgl. Fotos Nrn. 1 und 2 in Prot. S. 8). So bleibt insbesondere die Frontalansicht der Villa Höhenbühl für einen Betrachter, welcher auf der Kreuzbühlstrasse positioniert ist, weiterhin uneingeschränkt erlebbar (vgl. Foto Nr. 10 in Prot. S. 13). Ebenso für Passanten, welche von der Stadelhoferstrasse herkommen, bleibt die Fernwirkung der Villa Höhenbühl erhalten (vgl. Foto Nr. 2 in Prot.