Der Charakter des ISOS-Gebiets Nr. 9 wird durch einen gemäss Gestaltungsplan möglichen Baukörper nicht aus den Angeln gehoben. So vermag ein einzelner Neubau, der überdies am Rande des Gebiets zu stehen kommt, die gewachsenen Überbauungsstrukturen und die typischen Erscheinungsmerkmale des geschützten Ortsbildes nicht zu beeinträchtigen. Vielmehr ist festzustellen, dass angesichts der geringen Ausdehnung des Gestaltungsplangebietes das Gleichgewicht zwischen den Alt- und Neubauten im geschützten Ortsbild auch weiterhin gewahrt bleibt. Dass dem bestehenden "Haus zum Falken", welches einem Neubau weichen soll, unter ortsbildschutzrechtlichen Aspekten keine schützenswerte prägende Be-