R1S.2018.05080 Seite 19 zwischen Alt- und Neubauten zu bewahren ist und die für den Charakter wesentlichen Elemente integral zu erhalten sind. Daneben sind in der unmittelbaren Umgebung nur einzelne Objekte mit dem Erhaltungsziel A (z.B. Stadelhoferplatz, Bahnhofsgebäude, Villa Hohenbühl) belegt.