Dass das Ortsbild dadurch eine Veränderung erfährt, liegt auf der Hand. Eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Schutzziele des ISOS oder des Gebietscharakters der Kernzone ist jedoch nicht auszumachen. Wie bereits erwähnt, ist das Gebiet Nr. 9 nicht dem strengen Erhaltungsziel A mit Substanzerhalt, sondern lediglich dem niedrigsten Erhaltungsziel C gemäss ISOS zugeordnet, welches besagt, dass ein Gleichgewicht