5.9.3. Das seit 1. Oktober 2016 für die Stadt Zürich festgesetzte ISOS geht vom heutigen Baubestand aus und sieht entsprechend der ISOS-Methodik vor, dass nahezu das ganze Stadtgebiet vom Bundesinventar erfasst wird. Angesichts des ISOS-Eintrags ist von einem schützenswerten Ortsbild auszugehen, welches im Rahmen des vorliegenden Gestaltungsplanes zu berücksichtigen ist. Der Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtliche Grundlage für die Erstellung eines Bauköpers, welcher an dieser prominenten Lage unbestrittenermassen einen neuen städtebaulichen Akzent setzen wird. Dass das Ortsbild dadurch eine Veränderung erfährt, liegt auf der Hand.