Dass die Rekurrentin diese notorischen Fakten und insbesondere die bestehende Engstelle vor dem bestehenden "Haus zum Falken" bestreitet, ist nicht nachvollziehbar. Durch das geplante Zurückweichen der Baubegrenzungslinie im Erdgeschoss erfährt der Bereich zwischen bestehendem Bahnhofgebäude und Neubau eine Ausweitung. Der grosszügigere Aussenraum sorgt dafür, dass die Zugangssituation zum Gleisbereich erheblich verbessert und der enge Trottoirbereich zur Kreuzbühlstrasse aufgeweitet wird.