5.6.1. Strittig ist ferner die Frage, ob das im Gestaltungsgebiet stehende Gebäude "Haus zum Falken", welches einem Neubau weichen soll, für das Ortsbild eine prägende Bedeutung hat. Die Rekurrentin vertritt diese Auffassung mit der Begründung, dass dem Inventarobjekt historisch und denkmalpflegerisch ein wesentliches Gewicht zukomme. Das Gebäude bilde eine Grenzstelle zwischen dem Schanzengürtel und dem offenen Umland. Durch den späteren Bau der Falken- und Schanzengasse, welche auf das "Haus zum Falken" ausgerichtet seien, komme dem Gebäude eine Schnittstellenfunktion und damit eine besondere, charakteristische Stellung im Ortsbild zu.