Aus den Bestimmungen und dem Ergänzungsplan zur Kernzone "Hohe Promenade" ergeben sich zudem verschiedene Vorgaben zu Lage und Ausmassen von Ersatzneubauten. Für das rekursbetroffene Grundstück wurden eine Profilerhaltungslinie, ein Baubereich und Vorschriften bezüglich des Verhältnisses von Geschosszahl zur Gebäudegrundfläche festgesetzt (1/140). Gemäss Art. 28 BZO haben Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich einer Profilerhaltungslinie bei Ersatz oder Umbau den Kubus und das wesentliche äussere Erscheinungsbild der bestehenden Gebäude zu übernehmen. Die Zahl der bestehenden Vollgeschosse darf nicht überschritten werden.