Gemäss der geltenden Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ist das Areal sodann der Kernzone "Hohe Promenade" zugeschieden. Nach Art. 25 BZO bezwecken die Kernzonenvorschriften die Wahrung des Gebietscharakters durch Pflege der bestehenden Bau- und Grünsubstanz und deren eingepasste Ergänzung durch Bauten und Anlagen. Der Gebietscharakter wird für die massgebliche Kernzone in Art. 74 BZO wie folgt umschrieben: