abrufbar unter www.bak.admin.ch, besucht am 22. Januar 2019]). Entsprechend begründet das ISOS kein normatives Recht, sondern ist lediglich eine Wertungshilfe bei der Interessenabwägung (Christian Berz, Zur Berücksichtigungspflicht des ISOS im kantonalen Bau- und Planungsrecht, PBG aktuell 3/2018, S. 9).